Sportseeschifferschein (SSS)




Informationen durchgesehen und aktualisiert im März 2017 – ohne Gewähr!


Sportseeschifferschein Als ich im Winter 2004/2005 den Entschluss fasste, den Sportseeschifferschein autodidaktisch in Angriff zu nehmen, habe ich zunächst das Internet auf Informationen abgeklopft, die mich mit Struktur, Niveau und Ablauf der Prüfung hätten vertraut machen können. Leider waren entsprechende Hinweise recht spärlich gesät, weshalb ich hier selbst einige Informationen und Erfahrungen zusammengetragen habe – in der Hoffnung, damit vielleicht einige Interessenten (und Interessentinnen!) zu ermutigen, die Prüfung anzugehen.

Ich freue mich über Fragen und Kommentare ebenso wie über Hinweise auf fehlende, fehlerhafte oder veraltete Angaben.


Der Schein

Der Sportseeschifferschein ist ein amtlicher, aber freiwilliger Befähigungsnachweis – lediglich bei gewerblicher Nutzung und auf Traditionsschiffen (mit Zusatzeintrag für Tradtionsschiffer oder Maschinisten) ist er im Rahmen der See-Sportbootverordnung für entsprechende Fahrtgebiete vorgeschrieben.

Der SSS deckt folgende Fahrtgebiete ab:

Der SSS kann entweder für Fahrzeuge mit Segel- und Maschinenantrieb oder für Fahrzeuge ausschließlich mit Maschinenantrieb erworben werden. Die Unterscheidung wird allerdings nur in der Praxisprüfung gemacht – die Theorieprüfungen sind identisch.


Voraussetzungen


Die Prüfung

Die Sportseeschifferprüfung besteht aus Einzelprüfungen in vier Theoriefächern (Navigation, Seemannschaft, Schifffahrtsrecht, Wetterkunde) und einer Praxisprüfung. Eine feste Reihenfolge, in der die fünf Teilprüfungen zu absolvieren sind, ist nicht vorgeschrieben – es kann also auch mit der Praxisprüfung begonnen werden.

Die vier Theoriefächer müssen innerhalb von 24 Monaten bestanden werden, während sich die Gesamtprüfung (Theorie und Praxis) über maximal 36 Monate hinziehen darf. Nicht bestandene Teilprüfungen können beliebig häufig, frühestens aber nach zwei Monaten wiederholt werden.


Anmeldung

Die gesamte Organisation und Durchführung der Prüfungen erfolgt durch die Zentrale Verwaltungsstelle für den Sportsee- und Sporthochseeschifferschein beim DSV in Hamburg; die regionalen Prüfungsausschüsse, zuständig für die Sportbootführerscheine Binnen und See und den SKS, haben mit den SSS- und SHS-Prüfungen nichts zu tun.

Die für die jeweiligen Teilprüfungen nötigen Anmeldeunterlagen müssen einen Monat vor dem beabsichtigten Prüfungstermin bei der Zentralen Verwaltungsstelle eingegangen sein. Rechtzeitige Anmeldung ist anzuraten, da Prüfungen auch vor Ablauf der Frist bereits »ausgebucht« sein können. Etwa drei Wochen vor dem Termin erhält man eine schriftliche Einladung zur Prüfung samt Zahlungsaufforderung und Nennung des genauen Prüfungsortes. Die Meilennachweise werden übrigens von der Zentralen Verwaltungsstelle einbehalten; es empfiehlt sich daher, nur Kopien einzureichen.

Die Anmeldung zur Praxisprüfung ist nur als Mitglied einer Prüfungsgruppe (mindestens 5 Teilnehmer) mit zuvor benanntem Schiff und Prüfungsort möglich.

Den Antrag auf Ausstellung des Scheines schickt man sinnvollerweise gemeinsam mit der Anmeldung zur letzten Teilprüfung ein; das begehrte Papier trifft dann einige Tage nach deren Bestehen automatisch per Post ein.


Gebühren

Alle Gebühren zuzüglich 7% Mehrwertsteuer.

* zuzüglich anteiliger Reisekosten der Prüfer. Der Betrag hängt vom Prüfungsort, von der Anzahl der Prüflinge und der Verfügbarkeit von Prüfern »vor Ort« ab. Für Prüfungen in Berlin fallen ca. 20–40 € pro Termin an, für Prüfungen in Hamburg vermutlich weniger. Für meine Praxisprüfung in Heiligenhafen waren 15,– € fällig.


Bücher und Materialien

Die bis Ende 2005 in den SSS- und SHS-Prüfungen verwendeten Karten und Begleithefte von 1997 können nicht mehr verwendet werden!


Links




SSS allgemein  |  SSS Theorie  |  SSS Praxis  |  SHS
kommerell.de » Segeln » Sportseeschifferschein  |  24. 3. 2017    Sitemap  |  Datenschutz  |  Impressum